Bulgarien
Prof. Dr. Jordan Baev
Voenna Akademia „G.S. Rakovski“, Sofia, Bulgarien

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Das Staatliche Verteidigungskomitee der Volksrepublik Bulgarien 1952 – 1990

Bereits mit der Machtübernahme am 9. September 1944 hat die kommunistische Partei alles Mögliche unternommen, um die Sicherheitsdienste, die nahezu völlig mit eigenen Kadern aufgefüllt wurden, an sich zu reißen und in ihre Händen zu bekommen. Und schon zwei bis drei Jahre später wurden auch das Verteidigungsministerium und das Ministerium für Innere Angelegenheiten vollständig unter die Obhut der Bulgarischen Arbeiterpartei (Kommunisten) gestellt.
Die unmittelbare Kontrolle der Tätigkeit der staatlichen Organe für Sicherheit und nationale Verteidigung oblag einer speziellen Abteilung im Zentralkomitee (ZK) der Bulgarischen Kommunistischen Partei (BKP), die durch einen geheimen Beschluss vom 25. Oktober 1944 geschaffen worden war. Daneben wurde in der Bulgarischen Armee 1945 eine Politabteilung geschaffen, und ab 1951 existierte in der Bulgarischen Volksarmee eine Politische Hauptverwaltung, die den Rang einer Abteilung des ZK hatte. Durch einen speziellen Beschluss des Politbüros vom 6. Juli 1965 mit der Nummer 178 wurde im ZK der BKP eine selbstständige Militärabteilung aufgestellt. Mit Beschluss des Politbüros Nr. 498 vom 30. Oktober 1979 wurde diese Abteilung in militärisch-administrative Abteilung umbenannt und nach der Umstrukturierung des ZK-Apparates der BKP im Jahre 1984 erhielt sie ihre letzte Bezeichnung und wurde zur Abteilung Soziale und Nationale Sicherheit.
Zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Frage der Schaffung eines Partei- und Staatsorgans zur strategischen  Führung der Verteidigung Bulgariens Anfang der 50er Jahre des 20. Jahrhunderts gestellt. Entsprechend der üblichen Vorgehensweise und im Geiste der seit 1947 gültigen Verfassung hat der Prozess der Entscheidungsfindung drei Führungsebenen durchlaufen. Zuerst wurde jede Entscheidung vom Politbüro des ZK der BKP vorgeschlagen, erörtert und bestätigt. Danach wurde sie an den Ministerrat zur Erarbeitung eines Beschlusses bzw. einer Verordnung weitergeleitet, die dann durch Erlass des Präsidiums der Volksversammlung Gesetzeskraft erlangte.
Mit dem Beschluss des Politbüros des ZK der BKP Nr. 4 vom 6. März 1952 wurde die Einrichtung eines neuen, unmittelbar dem Ministerrat nachgeordneten Organs der staatlichen Führung, eines Staatlichen Verteidigungskomitees (StVK), vorgeschlagen. Der Generalsekretär der BKP und Ministerpräsident der Volksrepublik Bulgarien (VRB) Vălko Červenkov, das (für Verteidigungsfragen zuständige) Politbüromitglied Generaloberst Ivan Michajlov und der Minister für Volksverteidigung Generaloberst Petăr Pančevski wurden vom Politbüro beauftragt, zwei Satzungen über den Status des StVK zu erarbeiten, eine für die Friedens- und eine für die Kriegszeit. In den vorgelegten Entwürfen dieser Dokumente bestanden die wichtigste Funktionen des StVK in Friedenszeiten in der „Lösung aller Fragen“, die mit dem Aufbau der Streitkräfte und der wirtschaftlichen Vorbereitung auf einen eventuellen künftigen Krieg im Zusammenhang stehen (Verteidigungsindustrie, Mobilmachungsreserven usw.)[1]. Die vorgeschlagenen Entwürfe der Satzungen über den Status und die Zusammensetzung des neuen staatlichen Organs wurden vom Ministerrat per Geheimbeschluss Nr. 252 vom 22. März 1952 gebilligt und nachfolgend vom Präsidium der Volksversammlung bestätigt.
Im Übereinstimmung mit den gefassten Beschlüssen hatte das StVK in Friedenszeiten sechs und in Kriegszeiten neun Mitglieder. Vorsitzender des StVK war der Oberbefehlshaber der Streitkräfte gemäß Artikel 35, Punkt 16 der Verfassung der VRB von 1947. Auf der Grundlage eines speziellen Beschlusses vom November 1952 wurden der Vorsitzende des StVK Vălko Červenkov sowie das Mitglied des StVK und Sekretär des ZK der BKP Todor ´ivkov zu Generälen ernannt. Wie aus den Unterlagen im Geheimarchiv des Ministerrates ersichtlich ist, hat das StVK bis Ende 1952 16 Beschlüsse in Bezug auf die Landesverteidigung erlassen. Ende 1953 wurde auf Vorschlag der sowjetischen Militärspezialisten in Bulgarien und auf persönliche Anordnung von Ministerpräsident Vălko Červenkov die Tätigkeit des StVK eingestellt.
Nach dem XX. Parteitag der KPdSU und dem Plenum des ZK der BKP Anfang April 1956, auf dem die führende Rolle Todor ´ivkovs in der kommunistischen Partei bekräftigt wurde, kam es innerhalb der Führung der Bulgarischen Volksarmee (BVA) zu Unruhen und lebhaften Diskussionen über die vonstatten gegangenen Veränderungen innerhalb der Parteiführung. Dies war neben der Mitarbeit Bulgariens in der Organisation des Warschauer Vertrages offensichtlich einer der wichtigsten Beweggründe für die Wiederaufnahme der Tätigkeit eines direkt vom Parteichef geleiteten staatlichen Organs zur Führung und Koordinierung aller mit der Verteidigung und der nationalen Sicherheit zusammenhängenden Fragen.
Im Juli 1956 unterbreitete der Minister für Volksverteidigung dem Ersten Sekretär des ZK der BKP Todor ´ivkov den Vorschlag, die Tätigkeit des Staatlichen Verteidigungskomitees wiederaufzunehmen. Nach Erörterung des Vorschlages im ZK der BKP setzte ´ivkov im November des gleichen Jahres den Vermerk über sein Einverständnis auf das Dokument[2]. Das Politbüro des ZK der BKP befürwortete in seiner Sitzung am 19. März 1957 den Vorschlag von General Pančevski „Zur Stellung sowie zu den Aufgaben und Funktionen des Staatlichen Verteidigungskomitees“. Mit dem Beschluss Nr. 80 vom 29. April 1957 billigte der Ministerrat die „Verordnung über die Aufgaben und Funktionen des StVK“.
In diesem Dokument wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass das StVK „ein Organ der Regierung und des Zentralkomitees der Partei“ ist. Die Hauptaufgaben des neuen Regierungsorgans bestanden in Friedenszeiten darin, „das Land allseitig auf die Verteidigung vorzubereiten und die Kampffähigkeit der BVA sowie der Truppen des Innenministeriums zu stärken“. Gemäß Punkt 3 des Beschlussentwurfes waren die Entscheidungen des StVK „für alle Ministerien und Behörden verbindlich“. Zugleich sollte, wie es in Punkt 2 hieß, durch „die Existenz des Staatlichen Verteidigungskomitees die Verantwortung der entsprechenden Ministerien in Fragen der Landesverteidigung nicht im geringsten beschnitten und vermindert“ werden. Das neue Organ hatte kein eigenständiges Verwaltungspersonal und hat sich des technischen Apparates des Ministerrates, des Ministeriums für Volksverteidigung (MfVV), des Innenministeriums und des ZK der BKP bedient. Als Vorsitzender des StVK wurde der Erste Sekretär des ZK der BKP Todor ´ivkov und als stellvertretende Vorsitzende das (für Verteidigungsfragen zuständige) Politbüromitglied Generaloberst Ivan Michajlov und der Minister für Volksverteidigung Generaloberst Petăr Pančevski vorgeschlagen[3].
Auf seiner Sitzung am 14. Juni 1962 hat das Politbüro den Vorschlag erörtert, die Zahl der Mitglieder des StVK in Friedenszeiten von sechs auf neun zu erhöhen. Der Beschluss des Parteiorgans wurde durch eine spezielle geheime Verordnung des Ministerrates vom 21. Juni mit der Nr. 1059 rechtskräftig gemacht, durch die dem Präsidium der Volksversammlung vorgeschlagen wurde, die neue Zusammensetzung des StVK per Erlass zu bestätigen. Zum Vorsitzenden wurde erneut der Erste Sekretär des ZK der BKP Todor ´ivkov vorgeschlagen und als Mitglieder waren der Vorsitzende des Ministerrates Anton Jugov, die Mitglieder des Politbüros und Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Stanko Todorov (Vorsitzender der Staatlichen Plankommission) und Ivan Michajlov (verantwortlich für die Arbeit des MfVV und des Innenministeriums), das Mitglied des Politbüros und Sekretär des ZK der BKP Bojan Bălgaranov, Verteidigungsminister Generaloberst Dobri D¸urov, Innenminister Generaloberst Diko Dikov, der Leiter der militärisch-administrativen Abteilung des ZK der BKP Generaloberst Ivan Băčvarov (ehemaliger erster Stellvertreter des Verteidigungsministers und Chef des Generalstabes) sowie der Chef des Generalstabes Generaloberst Atanas Semerd¸iev vorgesehen[4].
Schon bald nach Bestätigung der neuen Zusammensetzung des StVK wurden tiefgreifende Veränderungen in der Regierung und in der kommunistischen Partei vollzogen. Im November 1962 entledigte sich Todor ´ivkov in Person von Ministerpräsident Anton Jugov, der auch aus der Partei ausgeschlossen wurde, seines Rivalen um die Macht. Und ´ivkov selbst übernahm dann auch den Posten des Premierministers. Im April 1965 wurde wegen Kritik am Parteichef und eventueller Beteiligung am erfolglosen Versuch eines Militärputsches gegen Todor ´ivkov auch General Băčvarov abgesetzt. Diese und andere nachfolgende Veränderungen spiegeln sich jedoch nicht in speziellen Regierungsbeschlüssen wider. Jedoch wurden auf der Grundlage anderer geheimer Beschlüsse (Nr. 426 vom 19. Oktober 1964 und Nr. 686 vom 31. Dezember 1965) der stellvertretende Ministerpräsident ´ivko ´ivkov, das Politbüromitglied Penčo Kubadinski, der neue Leiter der militärisch-administrativen Abteilung des ZK der BKP Angel Canev und der Vorsitzende des Komitees für Staatssicherheit General Angel Solakov in das StVK berufen.
Mit Annahme der neuen Verfassung der VRB im Juni 1971 wurde mit dem Staatsrat ein neues höchstes Organ der staatlichen Führung geschaffen. Zum Vorsitzenden des Staatsrates der VRB im Rang eines Staatsoberhauptes wurde Parteichef Todor ´ivkov gewählt und den Posten des Ministerpräsidenten übernahm Stanko Todorov. Das fand auch in der Unterstellung des StVK seinen unmittelbaren Niederschlag, das nicht mehr dem Ministerrat (der Exekutive), sondern dem Staatsrat nachgeordnet war. In Artikel 93, Punkt 10 der neuen Verfassung wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass „die Berufung und die Ablösung der Mitglieder des Staatlichen Verteidigungskomitees“ durch den Staatsrat erfolgen[5]. Dies ist auch das erste Mal, wo das Staatliche Verteidigungskomitee in all den Jahren seiner Existenz offiziell erwähnt wird, da bis zu diesem Zeitpunkt alle Dokumente über seine Tätigkeit und seine Zusammensetzung geheim gewesen sind.
Im Zusammenhang mit der geänderten Unterstellung des StVK erörterte das Politbüro des ZK der BKP am 28. Januar 1972 die Frage „der Zusammensetzung und der Funktionen des Staatlichen Verteidigungskomitees“. Dabei wurden die wichtigsten Funktionen des StVK in Friedenszeiten folgendermaßen definiert:
„a) Steuerung der Aktivitäten zur Stärkung der Gefechts- und Mobilmachungsbereitschaft der Streitkräfte sowie zur Verbesserung ihrer materiellen, technischen und medizinischen Sicherstellung;
b) Festlegung der Richtungen für die Vorbereitung der Wirtschaft, der Bevölkerung und des Territoriums des Landes auf die Verteidigung;
c) Leitung des Aufbaus des Führungssystems für den Kriegsfall;
d) Gesamtaufsicht über die Aktivitäten der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen zur Verteidigungsvorbereitung des Landes“[6]
Im Verlauf der Diskussion auf der Politbürositzung wurde auch eine Formulierung zu den Funktionen des StVK im Kriegsfall vorgeschlagen, der zufolge „das StVK als oberstes Führungsorgan der Streitkräfte und des Landes, das die politischen, staatlichen, militärischen und wirtschaftlichen Machtbefugnisse auf sich vereint und alle Fragen der Landesverteidigung entsprechend den Beschlüssen des ZK der BKP und den Empfehlungen des Politischen Beratenden Ausschusses der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages löst“, bezeichnet wurde. Die Festschreibung eines derartigen Rechtsstatus des StVK hätte jedoch einen Verstoß gegen die Verfassung des Landes bedeutet, so dass die Idee der Konkretisierung der funktionellen Zuständigkeit des StVK in Kriegszeiten auf der Politbürositzung fallen gelassen wurde.[7]
Mit Politbürobeschluss vom 28. Januar 1972 wurde vorgeschlagen, die Mitgliederzahl des StVK im Frieden durch Hinzuziehung von Zivilpersonen auf verantwortlichen Posten im Politbüro und im Sekretariat des ZK der BKP von 11 auf 13 aufzustocken. Für den Posten des Vorsitzenden des StVK wurde erneut der Erste Sekretär des ZK der BKP (ab 1981 Generalsekretär) und Vorsitzende des Staatsrates Todor ´ivkov nominiert, der auch Oberbefehlshaber der Streitkräfte war. In diesem Dokument wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass der Verteidigungsminister Stellvertreter des Oberkommandierenden ist. Zum ersten Mal wurde vorgeschlagen, durch die Einrichtung eines Sekretariates des StVK mit einem stellvertretenden Generalstabschef an der Spitze ein Unterstützungsorgan des StVK zu schaffen. Die wichtigsten Befugnisse des Sekretariates bestanden in der Erarbeitung der Jahres- und Perspektivpläne für die Arbeit des StVK, in der Unterstützung der Ministerien, Behörden und regionalen Organe der Exekutive bei der Organisation und Erfüllung der Beschlüsse des StVK und in der Kontrolle ihrer Umsetzung sowie in der Teilnahme an der Durchführung von Übungen, Trainings und anderen Maßnahmen zur Vorbereitung der entsprechenden Organe auf die Führung des Landes in einem Krieg. In diesem Dokument wurden auch die konkreten Vollmachten des Ministerrates, des Verteidigungs- und des Innenministeriums sowie des Staatlichen Plankomitees und der Zivilverteidigung geregelt.
Im September 1977 unterbreitete der Minister für Volksverteidigung Armeegeneral Dobri D¸urov der Parteiführung einen Vorschlag für „strukturelle Veränderungen im Staatlichen Verteidigungskomitee“, die eine Auflösung der Arbeitsgruppe des StVK (im Bestand von 5 Generalen und Offizieren) und die Übertragung eines Teils der Funktionen des Sekretariates des StVK an die Verwaltung Operativ des Generalstabes vorsahen. Der Vorschlag des Verteidigungsministers wurde auf der Sitzung des Politbüros des ZK der BKP am 7. Oktober 1977 gebilligt.[8]
Am 3. Januar 1978 verabschiedete das Politbüro des ZK der BKP eine neue Verordnung über die Funktionen des StVK in Friedenszeiten und bestätigte die Vorschläge zur neuen Zusammensetzung des StVK. Erweitert wurden auch die Befugnisse des StVK in Bezug auf die Bestätigung von Konzeptionen und Grundsatzdokumenten zur Vorbereitung des Landes auf die Verteidigung. Durch den Politbürobeschluss wurden auch territoriale Organe des StVK geschaffen, indem landesweit Bezirksverteidigungskomitees und in der Hauptstadt Sofia ein Stadtverteidigungskomitee eingerichtet wurden. Außerdem wurden die unmittelbaren Aufgaben der Mitglieder des StVK formuliert. So war beispielsweise der seinerzeit zweite Mann in der Parteihierarchie Aleksandăr Lilov (von 1971 bis 1983 Mitglied des Politbüros und Sekretär des ZK der BKP) „für die Führung der Tätigkeit der Partei- und gesellschaftlichen Organisationen zur Vorbereitung des Landes auf die Verteidigung sowie für die politisch-moralische, ideologische und psychologische Vorbereitung der Bevölkerung“ verantwortlich. Ministerpräsident Stanko Todorov hatte „die Aktivitäten der Regierung und der staatlichen Organe zur Vorbereitung des Landes auf die Verteidigung zu organisieren und zu leiten“ und der erste Stellvertreter des Ministerpräsidenten Tano Colov war „für die Leitung der Partei- und Regierungskommission für Verteidigungsindustrie sowie für die Arbeit der Industrie im Interesse der Verteidigung“ zuständig.[9]
Das Staatliche Verteidigungskomitee hat bis zum Fall des Regimes von Todor ´ivkov am 10. November 1989 bestanden. Mit der Abschaffung des Staatsrates im März 1990 hörte auch das StVK auf zu existieren.[10]



1 Zentrales Staatliches Archiv (ZSA), Bestand 1-B, Verzeichnis 64, Archiveinheit (AE) 164
2 ZSA, Bestand 1-B, Verzeichnis 24, AE 215, Blatt 1-3
3 ZSA, Bestand 1-B, Verzeichnis 6, AE 3194, Blatt 1-4
4 ZSA, Bestand 136, Verzeichnis 83, AE 949; Bestand 1-B, Verzeichnis 6, AE 4822
5 Gesetzblatt, Nr. 31, 1971
6 ZSA, Bestand 1-B, Verzeichnis 64, AE 411
7 Николай Проданов, „Държавният комитет на отбраната – правнонормативни аспекти”, Военноисторически преглед/Годишник на Център „Военноисторически изследвания”, Военна академия Г. С. Раковски, Sofia, 2004, S. 94
8 ZSA, Bestand 1-B, Verzeichnis 64, AE 509
9 ZSA, Bestand 1-B, Verzeichnis 64, AE 518
10 Български държавни институции 1879-1986. Енциклопедичен справочник, Sofia, Издателство на
БАН, 1987, S. 89.


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Fotograf: Schaar, Helmut
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ДЪРЖАВЕН КОМИТЕТ НА ОТБРАНАТА НА НАРОДНА РЕПУБЛИКА БЪЛГАРИЯ 1952 – 1990

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Dateien enthalten Beispielauszüge aus Beschlüssen und Verordnungen:
  1. Beschluss des Politbüros des ZK der BKP vom 19. März 1957
  2. Verordnung des Ministerrates der VRB vom 21. Juni 1962
  3. Beschluss des Politbüros des ZK der BKP vom 3. Januar 1978)



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